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GV, Jahresprogramm und Trainings

Die OL-Saison 2023 ist bereits im flottem Tempo (und dies nicht nur bei den Ski-OL-Läufer:innen) unterwegs…Die OLG Chur ist ein ausgezeichneter (wenn auch peripheren und nicht national finanzierten) „Trainingsstützpunkt“ für OL und Fitness. Mit dem Lauftraining am Dienstag, Fit mit Markus (oder Muskelkater wegen Markus?), dem Hallentraining am Freitag und gelegentlichen Longjoggs bietet die OLG Chur passende Trainings. Informationen dazu findest Du auf den üblichen Kanälen (Chalchofa, Webseite, Chat).

Damit du deine Saison planen kannst, haben wir das provisorische Jahresprogramm aufgeschaltet. Zusammen mit der Einladung zur GV und der Jahresrechnung/Budget werden wir dieses noch per Briefpost versenden.

Aber vorweg hier schon die Publikation der Traktandenliste (siehe weiterlesen)
Wir freuen uns auf zahlreiches Kommen zu unserem ersten grösseren Vereinsanlass im 2023!

 

Einladung zur 53. ordentliche Generalversammlung der OLG Chur
Freitag, den 17. Februar 2023, 18:30 Uhr
in der Aula der Bündner Kantonsschule Chur am Standort Plessur (Plessurquai 63, 7000 Chur)


Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls der schriftlich durchgeführten 52. Generalversammlung vom 18. Februar 2022 (publiziert im Chalchofa 2022/2)
2. Entgegennahme der Jahresberichte der Präsidentin und des Techni- schen Leiters (publiziert im Chalchofa 2023/1)
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2022 und Revisorenbericht (Jahresrechnung wird per Post versendet, Revisorenbericht liegt an der GV auf)
4. Entlastung des Vorstandes
5. Erneuerungswahl Vorstand und Revisoren
6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
7. Genehmigung des Jahresprogramms 2023 und Übernahme von Veranstaltungen
8. Budget für das Jahr 2023
9. Antrag Statutenänderung Art. 14
10. Ehrungen (Jugendförderungspreis, diverse Ehrungen)
11. Varia
 
OLG Chur 21. Januar 2023, der Vorstand
 
 
Antrag des Vorstandes
Der Vorstand möchte den Artikel 14 der Statuten anpassen. Die Änderungen wurden kursiv hervorgehoben.
 
Art. 14
Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ der OLG. Sie wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich einberufen.
 
Die Mitgliederversammlung kann sowohl physisch als auch virtuell stattfinden.
Sämtliche Abstimmungen und Wahlen können sowohl an einer physischen bzw. virtuellen Zusammenkunft als auch im Zirkularverfahren schriftlich oder elektronisch durchgeführt werden. Die Wahl der Form obliegt dem Vorstand.
Im Falle von virtuellen Versammlungen bzw. dem Zirkularverfahren gelten die übrigen Bestimmungen zu den Versammlungen und zur Beschlussfassung analog.
Die Einladung mit Traktandenliste wird spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung per Post oder elektronisch in geeigneter Weise an die letztgemeldete Adresse des Mitglieds zugestellt sowie auf der Webseite für den Download zur Verfügung gestellt.
 
Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Aktivmitglieder inkl. Ehrenmitglieder kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
 
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
 
 
Anträge von Mitgliedern
Es sind keine Anträge von Mitgliedern eingegangen.

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